Praxis für podologie
Manuela Fischer


Kein Bargeld - ausschliesslich bargeldlose Zahlung

Ab dem 01.10.2025 wird in dieser Praxis bargeldlos gearbeitet. Zahlungen sind mittels EC-Karte, Kreditkarte, NFC, Handy, Smartphone, Smartwatch oder nach Absprache per Rechnung mit Überweisung möglich.

Zuzahlungen sind ab dem ersten Behandlungstermin in Höhe von 10% der Gesamtbehandlungskosten zzgl. 10 Euro Verordnungsblattgebühr (umgangssprachlich: Rezeptgebühr) fällig. Die Höhe richtet sich nach der GKV-Vergütung je Leistung. Sie werden darüber vor Behandlungsbeginn mündlich von mir informiert. Eine entsprechende Liste mit den Beträgen liegt jederzeit einsehbar am Anmeldetresen bereit. Sollten seitens der GKV Preisanpassungen erfolgen, wird eine Anpassung und ggf. Nachforderung der Zuzahlung nötig. Wenn eine Verordnung abgebrochen werden muss, erfolgt selbstverständlich eine Rückerstattung der nicht verbrauchten Zuzahlungen.

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, ist diese Befreiung unaufgefordert vorzuzeigen, damit diese im System erfasst werden kann!